Jobcenter Umzug
Gerne übernehmen wir für Sie Ihren Umzug über Sozialamt oder Jobcenter und rechnen direkt mit der zuständigen Behörde ab.
In folgenden Fällen übernimmt Jobcenter die Kosten für den Umzug:
- Neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt
- Kündigung der bisherigen Wohnung durch den Vermieter
- Familienzuwachs
- Unbewohnbarkeit der bisherigen Wohnung
- Veränderte Lebenssituation (Scheidung, Heirat, Trennung)
FAQ
Wenn der Arbeitsamt Ihren Umzug genehmigt hat, können Sie mit der Planung beginnen. Grundsätzlich müssen Hartz IV-Empfänger die Kosten so niedrig wie möglich halten. Das bedeutet im Klartext: Sie müssen mindestens drei verschiedene Kostenschätzungen für alle Kosten erhalten und das günstigste Angebot daraus auswählen. Wenn Sie dies nicht tun, kann der Arbeitsamt die Zahlung verweigern. Wenn Sie bei guter Gesundheit sind, übernimmt das Arbeitsamt die folgenden Kosten: Umzugswagenverleih (einschließlich Treibstoffkosten) Kosten für Verpackungsmaterial und Umzugskartons Sperrmüllentsorgung Kosten für die erneute Registrierung oder Wiederverbindung von Telefon und Internet sowie die Anfrage zur Weiterleitung von E-Mails. Pauschalgebühr von 50 Euro für Umzugshilfen
Wenn Ihr Umzug bewilligt wurde, übernimmt die Agentur für Arbeit am neuartigen Wohnort die Zahlung einer Mietkaution – durchaus bloß, wenn das im Vorfeld genehmigt wurde. Eine Mietkaution gehört zu den Wohnbeschaffungskosten, die das Gesetz (§ 22 Abs.3 SGB II) als übernahmefähig erklärt hat. Die Mietkaution wird als Darlehen gewährt, die der Leistungsempfänger zurückzahlen muss, wenn sich seine wirtschaftliche Lage bessert.
Unter diesem Begriff versteht man alle Kosten, die bei der Wohnungssuche und dem Umzug in eine neue Wohnung entstehen. Dazu gehören Kosten für Telefonate, Internet-Recherchen, Zeitungen, Wohnungsanzeigen und auch Fahrtkosten für die Wohnungsbesichtigung.
Achtung
Der Hartz IV-Empfänger muss seinen zuständigen Sachbearbeiter frühzeitig informieren und Nachweise unterbreiten, um eine Kostenübernahme beantragen zu können. Es sind zumeist 3 Kostenvoranschläge einzuholen, von denen das Arbeitsamt binnen Genehmigung grundsätzlich das günstigste Angebot auswählt.